zu Protokoll gegebenen Eingeständnisse, der fertiggestellten Auswertung des Mobiltelefons des A.________, der anlässlich der Hausdurchsuchung aufgefundenen handschriftlichen Notizen und der Spuren auf den sichergestellten Betäubungsmitteln, des genehmigten Zufallsfundes aus einem zusammenhängenden Verfahren, der aus einer belastenden Chatkonversation zwischen A.________ und dem mutmasslichen "Chef" der organisierten Gruppierung, "F.________", bestehe und die Modalitäten und Quantitäten der Veräusserung von Betäubungsmitteln durch A.________ zum Gegenstand habe, sowie letztlich den A.________ zumindest nicht entlastenden zu Protokoll