__ vermöchten das von der Staatsanwaltschaft beschriebene Indizienbündel jedenfalls nicht umgehend zu zerstören; die sinngemäss geltend gemachte, zurzeit wenig überzeugende Zwangs- oder Notstands(hilfe)situation mute als Schutzbehauptung und Erklärungsversuch an, die extra für den Fall, dass er mit den ihn nun vorgeworfenen Aktivitäten in Schwierigkeiten geraten sollte, zurechtgelegt worden zu sein scheine. Daran war am 12. Mai 2021 anzuknüpfen. Vor dem Hintergrund der am 24. März 2021 und 31. März 2021 von A.________ zu Protokoll gegebenen Eingeständnisse, der fertiggestellten Auswertung des Mobiltelefons des A.___