SR 311.0]) begangen zu haben. Namentlich soll er im Zeitraum vom 8. Dezember 2020 bis zu seiner Verhaftung am 8. Februar 2021 regelmässig, aber mit Unterbrüchen, Heroin und Kokain an lokale Abnehmer verkauft und von Lieferanten grössere Mengen der Betäubungsmittel für die weitere Verteilung entgegengenommen haben sowie im Zeitraum vom 21. Oktober 2020 bis am 8. Februar 2021 bei der Beherbergung, Ausstattung und Einweisung von mindestens 4 albanischen Drogenläufern (als Touristen anwesende Drogenhändler) beteiligt gewesen sein. Der Beschwerdeführer soll dabei mindestens 964g netto Heroin (Reinheitsgrad: 28%;