Am 10. Februar 2021 ordnete das kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis am 7. Mai 2021. Am 12. Mai 2021 verlängerte es die Untersuchungshaft um zwei Monate, d.h. bis am 7. Juli 2021. Am 3. Juni 2021 wies es ein Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers ab und befristete die Untersuchungshaft bis am 16. Juni 2021. Mit Entscheid vom 18. Juni 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um weitere sechs Wochen, d.h. bis am 28. Juli