Sie konnte von der für die Betreuung zuständigen Schwester des Beschuldigten nicht kontrolliert werden. Die Hündin wies zudem auffällige Fell- und Hautveränderungen auf. Der Beschuldigte erklärte in der Folge gegenüber dem Veterinärdienst Solothurn, auf seine Hündin zu verzichten. Die Hündin wurde am 11. Februar 2021 von einer Fachperson am Domizil der Schwester des Beschuldigten abgeholt. Am neuen Unterbrin-