Er selber habe nur mit der Flasche geschlagen, um einen weiteren Angriff abzuwehren (EV Beschwerdeführer vom 7. Januar 2021, Z. 93 ff. und 139 ff.). Auf der Videoaufzeichnung ist derweil kein Messer erkennbar. Allerdings ist zu sehen, wie der Beschwerdeführer die Flasche zweimal auf den Kopf des Opfers schlägt und anschliessend von weiteren Beteiligten zurückgehalten werden muss, damit er nicht erneut auf das Opfer losgeht (1:58-2:10). Von einer reinen Abwehrhandlung kann augenfällig nicht ausgegangen werden.