Diese Argumentation überzeuge nicht. Würde man ihr folgen, so könnte bei jeglicher Art einer Straftat, welche konkret aufzuklären sei, die Erstellung eines DNA-Profils angeordnet werden, da stets behauptet werden könnte, dass weitere Straftaten zu befürchten seien, weil die beschuldigte Person eben straffällig geworden sei. So geriete jede beschuldigte Person unter Generalverdacht für zukünftige Straftaten und die Erstellung von DNA-Profilen käme einer Anlegung von DNA-Profilen auf Vorrat gleich. Dies sei jedoch nicht im Sinne des Gesetzgebers.