1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Untersuchung wegen versuchter schwerer Körperverletzung, evtl. einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand. Am 8. Januar 2021 verfügte sie die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs zwecks Erstellung eines DNA-Profils. Gegen diese Verfügung erhob er am 22. Januar 2021 Beschwerde und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Entfernung und Vernichtung der entnommenen DNA-Probe aus den Akten.