Der Kanton Bern entschädigt Advokat H.________ für die Vertretung des Beschwerdeführers mit CHF 845.20. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung von CHF 845.20 zurückzuzahlen und Advokat H.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 1'033.70, ausmachend CHF 188.50, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 4. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, den Beschuldigten für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung in der Höhe von CHF 919.30 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen.