Weiter kann davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer weder eine Jacke noch eine Kapuze im Gesicht hatte, welche ihm das Atmen erschwert hätte. Die Atemnot ist mithin auf eine andere Ursache zurück zu führen. Dass sich der Beschwerdeführer bei einer Arretierung, welche auf renitentes Verhalten folgt und auf erhebliche Gegenwehr stösst, Verletzungen zuzieht und in Atemnot gerät, ist zu bedauern, lässt sich aber – wie vorliegend – nicht immer verhindern. Insgesamt erweist sich das Vorgehen der Beschuldigten nach dem Gesagten nicht nur als geboten und zulässig, sondern auch als verhältnismässig.