des Ohres des Beschwerdeführers gegriffen wurde [Einvernahme von C.________: pag. 191, Z. 122 f.] oder ob der Beschwerdeführer zu seinem Kopf/Ohr griff ([Einvernahme von D.________: pag. 199, Z. 85]) lassen sich aufgrund des dynamischen Ablaufs erklären und auflösen. Dass sich die Beschuldigten anlässlich ihrer Befragungen nicht mehr in allen Teilen gleich gut erinnern konnten, entspricht der