Darüber hinaus sind die Schilderungen des Beschwerdeführers zur Arretierung nicht nachvollziehbar. Dass dem Beschwerdeführer – wie in der Anzeige beschrieben – zuerst die Handschellen angelegt worden sein sollen und dieser erst im Anschluss daran zu Boden geführt worden sein soll, wäre folgewidrig und unlogisch. Im Übrigen sind keine Gründe ersichtlich, weshalb dem Beschwerdeführer für den Transport eine Kapuze hätte übergezogen werden sollen.