12 mit den Beinen gezappelt. Sie hätten ihn in Handschellen gelegt und aufgesetzt (pag. 199, Z. 83 ff.). Der Beschwerdeführer habe sich am Boden befunden, bis ihm die Handschellen angelegt worden seien; es habe sich schätzungsweise um Sekunden gehandelt (pag. 200, Z. 107 f. und Z. 113). Der Beschwerdeführer habe über Atemnot geklagt. Er habe diesem erklärt, dass sich seine Jacke nicht vor seinem Mund befinde. Er habe zu keinem Zeitpunkt, auch nicht als er am Boden gelegen sei, etwas vor dem Mund gehabt (pag. 200, Z. 117 ff.).