___ keine Folge geleistet und sein Mobiltelefon an das rechte Ohr geführt. Als C.________ versucht habe, nach der Hand des Beschwerdeführers zu greifen, habe dieser mit seinen Armen herumgefuchtelt und um sich geschlagen, weshalb er den Beschwerdeführer am linken Arm gepackt und zu Boden geführt habe. Der Beschwerdeführer habe versucht, sich aus dem Griff zu lösen und habe mit seinen Armen und Beinen wild um sich geschlagen. Sobald die Handschellen angelegt gewesen seien, sei der Beschwerdeführer zur Seite gedreht und aufgesetzt worden. Dieser habe sich geweigert aufzustehen und über Atemnot geklagt. Seine Jacke sei jedoch nicht im Weg gewesen. In seiner Einvernahme erklärte D.__