Sie würden die Ausweise an Bändeln um den Hals tragen, die sie als Polizei ausweisen würden (pag. 209, Z. 132 f.). Der Beschwerdeführer habe umgehend lauthals gegen die Kontrolle protestiert. Sie hätten sich vom Eingangsbereich des N.________ zum Eingangsbereich des ehemaligen R.________ verschoben, wo ihm der Beschwerdeführer seinen Ausweis gezeigt habe (pag. 208, Z. 114 ff.). Er habe versucht, dessen Personalien telefonisch zu überprüfen. Als er sich wieder umgedreht habe, habe er ein Handgemenge bemerkt, der Beschwerdeführer sei zu Boden geführt und arretiert worden. Weshalb es zu diesem Handgemenge gekommen sei, habe er nicht feststellen können.