228, Z. 309 ff.). E.________ gibt ergänzend zu den Ausführungen im Anzeigerapport an, dass er und C.________ für die Person, die in den N.________ gegangen sei, verantwortlich gewesen seien (pag. 207, Z. 81 f.; pag. 209, Z. 149). Er erklärte, nicht maskiert gewesen zu sein (pag. 207, Z. 86). Er habe die Person, welche auf das Signalement gepasst habe [den Beschwerdeführer] angesprochen, sich vorgestellt und erklärt, dass es sich um eine Personenkontrolle handle. Er habe ihr seinen Ausweis gezeigt und sie am Arm festgehalten, damit die Person nicht davonrenne (pag. 208, Z. 105 ff.). Sie würden die Ausweise an Bändeln um den Hals tragen, die sie als Polizei ausweisen würden (pag.