222, Z. 82 f.). Weiter erklärte der Beschwerdeführer, dass er zuerst noch seine Ehefrau habe informieren wollen, bevor er die Beschuldigten auf den Polizeiposten begleitet hätte (pag. 223, Z. 96 f.). Sie hätten ihm gesagt, dass er seine Ehefrau nicht anrufen dürfe. Er habe ihnen erklärt, dass sich seine Ehefrau nur wenige Meter entfernt aufhalte und habe auf seine Ehefrau gezeigt, woraufhin er vier bis fünf vermummte Personen festgestellt habe, von welchen er zu Boden geworfen worden sei. Sie seien gewalttätig gewesen und er habe nicht mehr atmen können (pag. 223, Z. 103 ff.). Er habe bemerkt, wie er das Bewusstsein verliere (pag. 223, Z. 111).