10 geworfen worden. Die Kapuze seiner Jacke sei ihm übers Gesicht gezogen und er sei so heftig zu Boden gedrückt worden, dass er in Atemnot geraten sei und unmittelbar um sein Leben gefürchtet habe (pag. 5 f.). Der Beschwerdeführer bestätigte diese Ausführungen anlässlich seiner Einvernahme. Als er den N.________ verlassen habe, habe ihn ein Mann in zivil kräftig am Arm gepackt und «police» gesagt (pag. 222, Z. 73 f.). Er habe ihn gebeten, sich auszuweisen, woraufhin auch er sich ausgewiesen habe (pag. 222, Z. 80 ff.). Danach sei der Polizist erneut gewalttätig aufgetreten (pag. 222, Z. 82 f.).