Er sei beim Verlassen des N.________ unvermittelt von einer Zivilperson angehalten und aufgefordert worden, sich auszuweisen bzw. auf den Polizeiposten mitzukommen. Da er nicht verstanden habe, worum es gegangen sei und gefürchtet habe, Opfer einer kriminellen Gruppierung zu werden, habe er einen Polizeiausweis verlangt. Als ihm dieser gezeigt worden sei, habe auch er sich ausgewiesen. Er sei ohne den geringsten Hinweis auf einen konkreten Vorwurf aufgefordert worden, mit auf den Polizeiposten zu kommen. Er habe deshalb nachgefragt, ob er telefonieren dürfe, was verneint worden sei.