son aufweist (SCHMID/JOSITSCH, in: Praxiskommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2018, N. 5 f. zu Art. 215 StPO). Vor dem Hintergrund der eingangs geschilderten Umstände (Aktion gegen den Betäubungsmittelhandel; mehrere Verdächtige im Raum um das Q.________ und den N.________ in O.________, wovon sich einer vermutungsweise im Restaurant N.________ befand) erweist sich die Anhaltung des Beschwerdeführers zur Personenkontrolle als rechtmässig. 9.3.2 Zur Personenkontrolle und Arretierung: Der Beschwerdeführer schilderte den Sachverhalt in seiner Strafanzeige wie folgt: Er sei beim Verlassen des N._____