Im Eingangsbereich sind sie sodann auf eine auf die Beschreibung passende, aber ihnen unbekannte Person [den Beschwerdeführer] gestossen. Die Kantonspolizei kann im Interesse der Aufklärung einer Straftat eine Person anhalten und wenn nötig auf den Polizeiposten bringen, um ihre Identität festzustellen und abzuklären, ob nach ihr oder nach Fahrzeugen oder nach anderen Sachen, die sich in ihrem Gewahrsam befinden, gefahndet wird.