Von den tatverdächtigen Personen bestanden keine Fotos. Den Beschuldigten wurde das Signalement der Tatverdächtigen per Funk durchgegeben und sie als Personen dunkler Hautfarbe beschrieben (pag. 207, Z. 54 f.; pag. 216, Z.58 f.; Wahrnehmungsbericht von C.________). Die Beschuldigten sind von mindestens drei Tatverdächtigen ausgegangen. Zwei davon hätten bereits angehalten werden können, weshalb mindestens eine Person fehlte (pag. 2018, Z. 140 f.). Diese dritte Person konnte von der