_ bedient hatte, vermochte ebenfalls nicht viel zur Klärung des bestrittenen Sachverhalts beitragen. Er habe einzig gesehen, dass der Beschwerdeführer draussen am Boden gelegen sei und die Polizisten um ihn herum gestanden seien (Protokoll vom 6. Mai 2021, S. 2, Z. 37). Er habe nicht gleich bemerkt, dass es sich um Polizisten gehandelt habe, da diese maskiert gewesen seien – wie bei einer Spezialeinheit (Protokoll vom 6. Mai 2021, S. 2, Z. 39 f.). Es habe für ihn wie ein Grosseinsatz der Polizei gewirkt (Protokoll vom 6. Mai 2021, S. 2, Z. 43).