Vor diesem Hintergrund ist das der Weigerung von G.________, auf die Benutzung des Mobiltelefons während der Polizeikontrolle zu verzichten, nachfolgende Vorgehen der Polizei aus Sicht des Unterzeichnenden geboten und zulässig. C.________ versuchte vorerst, G.________, das Mobiltelefon bzw. mindestens den Bluetooth-Hörer wegzunehmen. Als dies misslang, wurde er von D.________ und C.________ zu Boden geführt und mit Handschellen arretiert. Danach wurde er aufgesetzt (das geplante Aufstehen verweigerte G.________) und mit ihm gesprochen. Mit Blick auf das Verhalten von G._____