Vorab kann gesagt werden, dass die Personenkontrolle von G.________ durch die Spezialeinheit M.________ der Kantonspolizei Bern auf Grund der geschilderten Umstände (Auftragslage, Verdachtslage, drei Verdächtige, einer fehlte noch und wurde im Restaurant N.________ vermutet) rechtmässig und zulässig war. Beim Ablauf der Kontrolle selbst gehen die Aussagen von G.________ und den Polizisten andererseits zwar nicht stark, aber in einigen entscheidenden Punkten auseinan-