3. Die angefochtene Verfügung, aus welcher sich der rechtserhebliche Sachverhalt ergibt, ist wie folgt begründet: Den Beschuldigten 1.1 bis 1.5. wird vom Privatkläger G.________ sinngemäss vorgeworfen, sie hätten bei der durch die Spezialeinheit M.________ der Kantonspolizei Bern durchgeführten Kontrolle vom 26.02.2018, ca. 15.30 Uhr, unzulässigerweise Gewalt angewendet und ihn dabei verletzt. […]