__ (nachfolgend: Beschuldigte), verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. B.________, aus. Die regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) stellte das gegen die Beschuldigten eröffnete Verfahren am 11. Juni 2021 ein. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 28. Juni 2021 Beschwerde mit dem Antrag auf Aufhebung der Ziffern 1 und 3 der angefochtenen Verfügung und Weiterführung des Strafverfahrens sowie Gutheissung der Zivilklage. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 13. Juli 2021 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.