__, aufgrund angeblich erlittener Misshandlungen Strafanzeige gegen die beteiligten Polizeibeamten und konstituierte sich als Straf- und Zivilkläger (vgl. Strafanzeige vom 5. April 2018). Die Staatsanwaltschaft eröffnete – soweit vorliegend relevant – am 19. November 2018 ein Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen einfacher Körperverletzung und dehnte dieses mit Verfügung vom 7. Januar 2020 auf die Personen A.________, C.________, D.________, E.________ und F.________ (nachfolgend: Beschuldigte), verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. B.___