2 Erwägungen: 1. Im Rahmen eines Polizeieinsatzes wurde G.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 26. Februar 2018 von einer Sondereinheit der Kantonspolizei des Kantons Bern angehalten und festgenommen. In der Folge erstattete der Beschwerdeführer, amtlich vertreten durch Advokat H.________, aufgrund angeblich erlittener Misshandlungen Strafanzeige gegen die beteiligten Polizeibeamten und konstituierte sich als Straf- und Zivilkläger (vgl. Strafanzeige vom 5. April 2018).