Der Gesuchsteller erhob anlässlich der Einvernahme vom 24. Juni 2021 auf die konkreten Fragen zum Sachverhalt, ob er in den genannten Zeitspannen die gepfändeten Quoten beim Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland einbezahlt hat resp. weshalb er dem Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland nicht mitgeteilt hat, dass die Berechnung des Existenzminiums nicht zutreffe, wiederholt Mobbingvorwürfe gegen die Justiz des Kantons Bern, welche ihn in «Stasi-Manier zersetze», bzw. gegen das Bundesgericht (vgl. Z 73 ff., 80 ff.