Dies könne auch die Gesuchsgegnerin durch eine «Stasi-Befragungstechnik» nicht ausblenden bzw. versuchen zu unterdrücken, indem Aussagen zu den tatsächlichen Verhältnissen vereitelt würden. Anstatt die tatsächlichen Umstände gewissenhaft zu untersuchen und die «mafiösen Strukturen in der bernischen Justiz» zu ermitteln, versuche die Gesuchsgegnerin lieber, den Sachverhalt im Strafverfahren für eine Verurteilung, wie auch immer möglich, zu verfälschen. Diese Arbeitsweise bestätige die Parteilichkeit gegenüber seiner Person und müsse zur Gutheissung des Ausstandsgesuchs führen.