Es sei gerichtsnotorisch, dass das Obergericht des Kantons Bern «der Ort des widerwärtigen Mobbings gegen seine Person darstelle, welches in geradezu Stasi-Manier seine berufliche Existenz vernichtet habe». Dies könne auch die Gesuchsgegnerin durch eine «Stasi-Befragungstechnik» nicht ausblenden bzw. versuchen zu unterdrücken, indem Aussagen zu den tatsächlichen Verhältnissen vereitelt würden.