Es sei erstellt, dass die Gesuchsgegnerin nicht davon ausgehe, dass die Beweise unerheblich seien, sondern diese wolle das Mobbing und die Manipulationen innerhalb der bernischen Justiz fortführen. Dass die Gesuchsgegnerin die Ausführungen zum unbestreitbaren Mobbing als Abschweifen bezeichne, spreche für sich und bestätige den Versuch der Teilnahme hierzu. Es sei gerichtsnotorisch, dass das Obergericht des Kantons Bern «der Ort des widerwärtigen Mobbings gegen seine Person darstelle, welches in geradezu Stasi-Manier seine berufliche Existenz vernichtet habe».