Zudem sei er bei der Einvernahme unterbrochen worden, wenn die Ausführungen nicht genehm gewesen seien. Das ständige Unterbrechen und Verweigern von Aussagen habe einzig dazu gedient, den Sachverhalt so zu «frisieren», dass am Ende eine Verurteilung erfolgen werde. Die Gesuchsgegnerin sei nicht gewillt, die tatsächlichen Umstände sowohl in belastender als auch in entlastender Richtung zu erforschen. Es sei erstellt, dass die Gesuchsgegnerin nicht davon ausgehe, dass die Beweise unerheblich seien, sondern diese wolle das Mobbing und die Manipulationen innerhalb der bernischen Justiz fortführen.