2 Haltung, die für die Fortführung der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit in diesem Strafverfahren fehl am Platz sei. Die Gesuchsgegnerin gebe in ihrer Stellungnahme zu, Beweisanträge kategorisch abgewiesen zu haben. Diese habe offenkundig eine negative persönliche Wertung in das Strafverfahren eingebracht, noch bevor er überhaupt etwas gesagt habe. Zudem sei er bei der Einvernahme unterbrochen worden, wenn die Ausführungen nicht genehm gewesen seien.