Der Beschuldigte erhob während der Einvernahme wiederholt Mobbingvorwürfe gegen die Justiz des Kantons Bern, welche ihn in «Stasi-Manier zersetze» bzw. das Schweizerische Bundesgericht. Er musste daher wiederholt auf den Gegenstand der Einvernahme vom 24. Juni 2021 hingewiesen werden, um ein Abschweifen von dem verfahrensrelevanten Sachverhalt zu verhindern. Diese Hinweise auf den rechtserheblichen Sachverhalt, wie auch der Hinweis, dass die gestellten Beweisanträge – da für das vorliegende Strafverfahren unerheblich – abgelehnt werden würden, vermögen mitnichten den Anschein der Befangenheit der Unterzeichnenden zu erwecken […].