3. 3.1 Der Gesuchsteller begründete sein Ausstandsgesuch anlässlich der Einvernahme vom 24. Juni 2021 damit, dass die Gesuchsgegnerin parteiisch sei. Diese lasse seine entlastenden Beweisanträge nicht zu. 3.2 Die Gesuchsgegnerin bringt in ihrer Stellungnahme Folgendes vor: