___ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) einvernommen. Im Rahmen dieser Einvernahme beantragte der Gesuchsteller am Schluss der Befragung den Ausstand der Gesuchsgegnerin. Diese leitete das Ausstandsgesuchs sowie ihre Stellungnahme gleichentags der Beschwerdekammer in Strafsachen weiter. Sie beantragte eine Abweisung des Ausstandsgesuchs. Mit Replik vom 2. Juli 2021 hielt der Gesuchsteller an seinem Ausstandsbegehren fest.