Er (der Beschwerdeführer) habe sich danach ins Haus begeben. Der Beschuldigte habe ihm auch immer wieder gesagt, dass er ihn schlagen und «vermöbeln» werde. Zudem habe der Beschuldigte um 02.00 Uhr mit einem Motorrad Lärm verursacht (vgl. Anzeigerapport vom 5. Januar 2021, pag. 4 ff. sowie Einvernahme des Beschwerdeführers vom 20. November 2020, pag. 99, Z. 21 ff., Z. 63 ff., pag. 100, Z. 80 ff., pag. 101, Z. 124 ff.). Der Beschuldigte bestreitet, solche Aussagen gegenüber dem Beschwerdeführer gemacht zu haben (pag. 105, Z. 64 ff., pag. 106, Z. 88 ff.) und gibt an, der Beschwerdeführer habe einen Pfefferspray «gezückt» und ihn damit bedroht (pag.