Am 23. Juni 2021 erhob der Straf-und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde betreffend die vorerwähnten Verfügungen. Am 1. Juli 2021 eröffnete der Präsident der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein Beschwerdeverfahren und forderte den Beschwerdeführer auf, innert zehn Tagen mitzuteilen, ob er tatsächlich auch gegen die Einstellungsverfügung im Strafverfahren gegen ihn selbst Beschwerde führen wolle. Zudem wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, innert zehn Tagen ab Erhalt der Verfügung eine Sicherheit von CHF 2'000.00 zu leisten.