1. Mit Verfügung vom 15. Juni 2021 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmen- tal-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Drohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung und Nachtruhestörung ein (EO 20 12952). Gleichentags stellte sie auch das Verfahren gegen den Straf- und Zivilkläger wegen Drohung sowie falscher Anschuldigung ein (EO 21 721). Am 23. Juni 2021 erhob der Straf-und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde betreffend die vorerwähnten Verfügungen.