Die Privatklägerschaft (nachfolgend: Beschwerdeführer) erhob sowohl gegen die Verfügung als auch den Gutachtensaufrag Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit den Anträgen, Ziffer 1 der Verfügung sei aufzuheben und die Akten der Vorverfahren beizuziehen; jedenfalls seien die Akten über die Überprüfung der Hafterstehungsfähigkeit den Akten zuzuordnen. Die Verfahrensleitung sei weiter anzuhalten, den Gutachtensauftrag neu zu formulieren und den bisherigen zurückzuziehen; jedenfalls solle sie die Frage 3a) des Gutachtensauftrags streichen.