___ als sachverständige Person und unterbreitete diesem einen Fragenkatalog. Beide Dokumente (Verfügung und Gutachtensauftrag) stellte sie der Privatklägerschaft mit Schreiben vom 10. Juni 2021 zu, in welchem sie die Nichtbeachtung der von der Privatklägerschaft gewünschten Fragen begründete. Die Privatklägerschaft (nachfolgend: Beschwerdeführer) erhob sowohl gegen die Verfügung als auch den Gutachtensaufrag Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit den Anträgen, Ziffer 1 der Verfügung sei aufzuheben und die Akten der Vorverfahren beizuziehen;