diese zu unbeschwertem Eigentum herauszugeben. Nachdem der Schlichtungsversuch gescheitert war, erteilte die Schlichtungsbehörde dem Beschwerdegegner am 3. November 2020 die Klagebewilligung. Mit Eingabe vom 5. November 2020 wandte sich der Beschwerdeführer an das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht), bei welchem ein anderes Verfahren mit ähnlichen Vorwürfen gegen den Beschwerdeführer hängig ist, und beantragte die Herausgabe der beiden Bilder (E.________ «F.________» und G.________ «H.________»).