Es handelt sich offensichtlich um Streitigkeiten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens ohne strafrechtliche Relevanz. Das Strafverfahren ist nicht dazu da, um den Wahrheitsgehalt von jeglichen Äusserungen z.B. in anderen Verfahren zu überprüfen. Namentlich an die im Rahmen eines Verfah-