1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 14. Juli 2020 (PEN 20 79) wird aufgehoben und die Angelegenheit zwecks Fortführung des Verfahrens an das Regionalgericht Emmental-Oberaargau zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens (geführt unter den Nummern BK 20 291 und BK 21 297), bestimmt auf insgesamt CHF 2’000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2'364.10 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.