Der Zeitaufwand für das Beschwerdeverfahren beträgt 7.76 Stunden; Auslagen werden im Betrag von CHF 22.30 geltend gemacht. Damit ist dem Beschwerdeführer unter Berücksichtigung der MWST eine Entschädigung für das Beschwerdeverfahren von insgesamt CHF 2'364.10 auszurichten. Über allfällige Ansprüche, welche im vorinstanzlichen Verfahren entstanden sind, wird das Regionalgericht zu befinden haben. 5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: