_ beantragt, es sei «meinem Mandanten für das Beschwerdeverfahren vor Ihrer Instanz eine angemessene Parteientschädigung von CHF 3'000.00 zuzusprechen». Die eingereichte Kostennote enthält aber nicht nur Aufwendungen für das Beschwerdeverfahren, sondern mutmasslich die gesamten Aufwendungen, beginnt die Erfassung der einzelnen Aufwendungen doch mit dem Erstellen des Dossiers am 25. März 2020, während der erstinstanzliche Entscheid erst vom 14. Juli 2020 datiert. Darüber hinaus wird am 14. April 2020 eine Kopie mit einer Stunde à CHF 280.00 berechnet, was wohl eine fehlerhafte Erfassung darstellt. Der Zeitaufwand für das Beschwerdeverfahren beträgt 7.76 Stunden;