Das Bundesgericht hiess mit Urteil 6B_1140/2020 vom 2. Juni 2021 eine dagegen erhobene Beschwerde gut. Der Beschluss der Beschwerdekammer BK 20 291 vom 31. August 2020 wurde aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Beschwerdekammer zurückgewiesen. 1.2 Gestützt auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_1140/2020 verfügte die Verfahrensleitung am 28. Juni 2021, dass das Beschwerdeverfahren unter der Verfahrensnummer BK 21 297 fortgeführt werde.