4 deren Rechtsbeiständin eine Kopie des Strafantrags weitergeleitet; ihr sei mithin Akteneinsicht gewährt worden. Die drei Beschuldigten hätten sich ausserdem anlässlich ihrer Einvernahme ausführlich über mehrere Stunden zu den Vorwürfen äussern können, weshalb die Grenze zur Einholung einer einfachen Stellungnahme im Sinne der bundesgerichtlichen Stellungnahme überschritten sei.